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Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Kindergärten
Rathaus

  • +49 8666 9889-55
  • und nach Vereinbarung

    https://www.teisendorf.org/

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