Abfallwirtschaft
-
Änderungen Abfallbeseitigung und Einführung Biotonne
Zum 1. April 2019 hat der Landkreis die Abfallbeseitigung im Kreisgebiet übernommen und gleichzeitig ein neues Entsorgungskonzept inklusive Biomülltonne eingeführt.
Aktuelle Informationen zum Thema erhalten Sie von der Abfallberatung des Landratsamtes
Tel.-Nr.: 08651/773 – 123
oder auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land.
-
Wo erhalten Sie gelbe Säcke und was gehört hinein?
Gelbe Säcke erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses, beim Wertstoffhof, beim Fahrer des Müllfahrzeuges oder auf Anforderung, indem Sie einen Zettel auf den Deckel der Müll- bzw. Biotonne oder der blauen Tonne kleben. Bitte ausdrücklich darauf hinweisen wie viele Rollen gelbe Säcke benötigt werden.
In den gelben Sack gehören:
Kunststofffolien
Einkaufstüte, Aromaschutzfolie (um Pralinen-, Zigarettenschachtel), Schokoriegelfolie, Nudeltüte, Chipstüte, Nachfüllbeutel, Schutzhüllen
Kunststoffflaschen, - becher, - dosen, - schalen, -eimer
Spülmittelflasche, Shampooflasche, Yoghurt-, Margarine-, Eisbecher, Gewürzdose, Trägerschale für Fleisch und Obst, Farb-, Fetteimer
Verbundmaterialien (Verbindung mehrerer Materialien)
Milch-, Safttüte (Tetra Pak), Kaffeeverpackung, Tiefkühlkostverpackung, Gewürz-, Suppenbeutel, Tablettenverpackung
Sonstige Kunststoffe
Zahnpastatube, Kunststoffkappe von Spraydose, Verschlüsse, Pralinen-Trägerschale, Netz um die Südfrüchte oder Kartoffelsack
Styropor (Formteile und Chips)
Verpackung des Videorecorders oder der Waschmaschine, soweit sie nicht gleich wieder dem Verkäufer/Lieferanten als Transportverpackung zurückgegeben werden
Holz
Zigarrenkistchen, Obstkörbchen
Textile Verpackungen
Jute-Sack für Kartoffeln, Textilkrägen um Flaschen
Dosen aus Aluminium/Weißblech
Getränkedose, Dose für Tiernahrung
-
Papiertonnen beantragen, tauschen, zurückgeben
Den Neuantrag für Papiertonnen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land.
Möchten Sie Ihre Papiertonne zurückgeben bzw. tauschen finden Sie den entsprechenden Antrag ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes Berchtesgadener Land.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Tausch oder einer Rückgabe die Tonne leer und frei zugänglich sein muss.
Die Entsorgung von Altpapier (z. B. Zeitungen, Kataloge, Kartonagen, Prospekte) erfolgt ausschließlich über die bereitgestellten blauen Tonnen. Die Entleerungstermine werden im Abfallkaldener veröffentlicht.
Sollten Sie sehr viel Papier/Kartonagen entsorgen wollen, dann können Sie dies über die gewerblichen Wertstoffhöfe in unserer Nähe tun (z.B. Fa. Schauer in Laufen, Fa. Pletschacher in Freilassing).
-
Was gehört in den Altglascontainer?
In den Glascontainer gehören restentleerte Glasverpackungen wie z.B.
-Getränkeflaschen aus Glas
-Konservengläser
-Flakons aus Glas
-sonstiges Verpackungsglas
Bitte nach Farben getrennt in die Sammelbehälter einwerfen
Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z.B. blaues Glas, gehören ins Grünglas
Nicht in den Glascontainer gehören
-Auflaufformen
-Autoscheiben und -lampen
-Batterien
-Bleiglas
-Blumentöpfe und -vasen
-Ceran-Kochfelder
-Elektrogeräte
-Essensreste
-Flachglas (Draht-, Spiegel-,Sicherheitsglas)
-Getränkekartons
-Glaskeramik
-Glaskochplatten
-Glühbirnen
-Hitzebeständiges Glas
-Holz
-Kachelofen- und Kaminglas
-Kaffeekannen
-Kartonagen
-Keramikflaschen und -töpfe
-Küchenabfälle
-Kunststoffflaschen und -verpackungen
-Leuchtstoffröhren
-Lose Metalle (Nägel, Rasierklingen)
-Medizinische Spritzen + Zubehör
-Mikrowellengeschirr
-Monitor– / Fernseherglas
-Plastiktüten
-Porzellangeschirr
-„Pyrex“-Produkte (hitzebeständig)
-Steine
-Steingutflaschen
-Teller, Tassen
-
Was gehört in den Bauschuttcontainer am Wertstoffhof und was nicht?
Am gemeindelichen Wertstoffhof in Teisendorf steht ein Container zur kostenlosen Entsorgung von Bauschutt in kleinen Mengen (bis max. 250 l) zur Verfügung.
In den Bauschuttcontainer gehören:
-Ziegel -Steine
-Mörtelreste -Beton u. Gesteinsbrocken
-Fliesen -Bad-Keramik ohne Armatur
-Porzellan -Keramikrohre
-Kies -Glas u. Porzellanscherben
-Straßensplitt -(Streu-)Sand
NICHT in den Bauschuttcontainer gehören:
-Isolier- und Dämmmaterialien (z.B. Mineralwollen...)
-Kunststoffrohre
-Dachpappe
-Installationsartikel
-Verpackungen (z.B. Zementsäcke...)
-Baustoffe auf Gipsbasis (z.B. Ytong, Rigips...)
-
Beseitigung von Altöl
Der Handel ist zur Rücknahme verpflichtet!
Tankstellen, Werkstätten und Einzelhandelsgeschäfte, die Frischöl verkaufen, sind verpflichtet, beim Verkauf der frischen Ware oder bei Vorlage der Kaufquittung von Motor- und/oder Getriebeöl die gleiche Menge Altöl vom Kunden zurück zu nehmen und einer Verwertung zuzuführen.
Bitte bewahren Sie hierzu Ihren Kaufbeleg auf (z.B. an das Gebinde heften) und bringen Sie Ihr Altöl in diesem zum Handel zurück. Vollkommen restentleerte Behältnisse aus Metall (am tiefsten Punkt des Behältnisses ein Loch einstechen und austropfen lassen) können Sie zum Altmetall geben (Schrott-Container am gemeindlichen Wertstoffhof). Vollkommen restentleerte Behältnisse aus Kunststoff werden über die Restmülltonne entsorgt.
Behältnisse mit geringen Restinhalten bitte zum Giftmobil bringen! -
Beseitigung von Altreifen
Gegen Kostenersatz können alte Autoreifen bei folgenden Firmen abgegeben werden:
Fa. Pletschacher 83395 Freilassing Tel.: 0 86 54 / 91 13
Fa. Reifen-John 83395 Freilassing Tel.: 0 86 54 / 90 44
Fa. Schauer 83410 Laufen Tel.: 0 86 82 / 586
Fa. Schaumaier 83278 Traunstein Tel.: 08 61 / 690 89 -
Beseitigung von Autobatterien
Verbrauchte Autobatterien müssen an den Handel oder an den Schrotthandel abgegeben werden.
-
Beseitigung von normalen Altbatterien
Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Händler zurückzugeben.
Geschäfte, welche Batterien verkaufen, sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Normale Altbatterien (sog. Trockenbatterien) können auch am Wertstoffhof in Teisendorf
abgegeben oder in die aufgestellten Sammelbehältnisse (grüner Karton) eingeworfen werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beseitigung von Hochenergiebatterien (Akkus)!
-
Beseitigung von Hochenergiebatterien
Unter Hochenergiebatterien fallen verbrauchte und nicht mehr funktionstüchtige Lithiumbatterien und Akkumulatoren, die u.a. in Mobiltelefonen, Akkuschraubern, Laptops oder E-Bikes verbaut sind.
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat an ca. 90 Stellen im Landkreis Sammelbehältnisse für verbrauchte Trockenbatterien und Akkumulatoren bereitgestellt. Diese werden nach Vollmeldung der jeweiligen Gemeinde von einem Beauftragten des „Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien (grs)“ abgeholt und der Inhalt entsorgt. Bei der Entsorgung der gemischt gesammelten Batterien ist es in letzter Zeit aufgrund des gesteigerten Anteils von Lithiumbatterien und Akkumulatoren zu Explosionen gekommen, weil es im Batteriegemisch nach Kontakt und Reibung elektrostatische, explosionsartige Entladungen gab.
An vielen Standorten im Landkreis können in die Sammelgefäße verbrauchte Trockenbatterien unbeaufsichtigt eingegeben werden, was auch einen gewissen Service für den Bürger darstellt. Andererseits ist zur Vermeidung von Unfällen eine Beaufsichtigung und Überwachung der Entsorgung notwendig. Deshalb wird ausdrücklich darum gebeten, verbrauchte und nicht mehr funktionsfähige Lithiumbatterien und Akkumulatoren ausschließlich über die gemeindlichen Wertstoffhöfe zu entsorgen. Dort ist die Zuweisung zu entsprechenden Sammelbehältnissen (gelbe 60-Liter-Fässer) durch das Wertstoffhofpersonal möglich. Auf jeden Fall sollten die Kontakte der Batterie oder des Akkus mit Klebefolie abgeklebt werden.
Sehr große Lithiumbatterien und Akkumulatoren (z. B. aus großen Arbeitsgeräten, E-Bikes und Ähnlichem) mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm bitte direkt beim Wertstoffhofpersonal abgeben und vorher die Kontakte abkleben. Dies gilt insbesondere auch für beschädigte Lithiumbatterien und Akkus, die mechanisch beschädigt und/oder aufgebläht sind und sich äußerlich nicht mehr im Originalzustand befinden. Diese Gruppe von Akkus wird in einem gesonderten Verfahren entsorgt. Den beschädigten Trockenbatterien gilt besondere Aufmerksamkeit, da hier im Kontakt mit anderen Batterien eine erhöhte Unfallgefahr besteht und deshalb besondere Vorsicht geboten ist.Grundsatz:
Für alle Batterien und Akkumulatoren, die durch die Einwurföffnung des Sammelbehältnisses (grüner Karton) passen, gelten keine besonderen Entsorgungswege. Sie können bedenkenlos in die grünen Kartons oder grünen Fässer eingegeben werden. Alle größeren und beschädigten Lithiumbatterien und Akkumulatoren müssen mit abgeklebten Kontakten beim Wertstoffhofpersonal abgegeben werden.
Für Rückfragen steht der Fachbereich Kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener Land zur Verfügung Tel.: 08651/773-123 -
Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten
Nachtspeicherheizgeräte werden gemäß neuester Rechtsauslegungen nunmehr dem Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz unterworfen. Demnach können auch diese Geräte aus privaten Haushalten an kommunalen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden. Wegen der Besonderheit des Gerätes muss der Landkreis Berchtesgadener Land hier ausnahmsweise an den Wertstoffhof der für den Landkreis tätigen
Firma EHG Recycling
Ortsteil Egerer,
Sondermoninger Straße 5
Chieming
verweisen. Die Firma EHG übernimmt, soweit gewünscht, auch den kostenpflichtigen Transport der Geräte. Bitte erkundigen Sie sich vor Inanspruchnahme der Dienstleistung ggf. nach den Transportkosten und auf jeden Fall nach den Anlieferbedingungen (Tel.-Nr.: 08664/98850).
Im Entsorgungsfall sind wegen der gerätetypischen Eigenschaften besondere Anforderungen zu berücksichtigen. In Nachtspeicherheizgeräten kann nicht nur Asbest enthalten sein, das in schwach gebundener Form vorliegt, kritisch zu beurteilen sind auch PCB-haltige Bauteile, künstliche Mineralfasern sowie chromathaltige Speichersteine. Eine zweifelsfreie Unterscheidung von schadstofffreien Geräten ist nicht immer möglich.
Deshalb sollten Privatpersonen nur zugelassene Fachfirmen („Asbestsachkundenachweis") mit dem Rückbau, der Vor-Ort-Demontage und dem Transport beauftragen, auch weil von Nachtspeichergeräten, die asbestfrei sind, wegen der chromathaltigen Speichersteine eine erhebliche Gesundheitsgefahr ausgeht. Es wird daher von einem Rückbau oder der Vor-Ort-Demontage von Nachtspeicherheizgeräten durch private Besitzer dringend abgeraten. In keinem Fall sollte eine Zerlegung der Geräte mit anschließender Einzelteilentsorgung vorgenommen werden, da sonst Schadstoffe verschleppt und großflächig verbreitet werden.
Vor der Bereitstellung zur Abholung und Entsorgung wird dringend empfohlen, das Altgerät in einer Folie so zu verpacken und zu verkleben, dass ein Austritt von möglicherweise vorhandenen Asbestfasern oder anderen Schadstoffen unterbunden wird.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt Berchtesgadener Land gerne und jederzeit zur Verfügung, Tel.-Nr.: 08651/773 -123.
-
Abwasserbeseitigung
Der gesamte Ort Teisendorf ist über das zentrale Kanalnetz an die Kläranlage in Teisendorf angeschlossen.
Ebenfalls zur Kläranlage Teisendorf werden die Abwässer aus den Ortsteilen Achthal, Amersberg, Arnolding, Freidling, Grubenhaus, Gumperting, Hausmoning, Hochmoos, Hörafing, Holzhausen, Kothbrünning, Mehring, Obermoos, Oberstarz, Oberstetten, Oberteisendorf, Offenwang, Patting, Punschern, Roidham, Roßdorf, Rückstetten, Schödling, Seeleiten, Solling, Stegreuth, Stötten, Surmühl, Ufering, Unterstetten, Warisloh, Weildorf, Wernersbichl und Wimmern eingeleitet.
Vom gesamten Ortsteil Neukirchen wird das Abwasser über St. Johann und Siegsdorf zur Kläranlage der Stadt Traunstein abgeleitet.
Bei allen anderen Ortsteilen, Weilern und Einöden erfolgt die Abwasserreinigung über kleine Hauskläranlagen, welche jährlich von der Marktgemeinde über die Fäkalschlammentsorgung entleert werden.
Sollten Sie eine Bio-Kläranlage in Ihrem Haus besitzen, bitten wir Sie sich direkt mit der Entsorgungsfirma in Verbindung zu setzen.
Für Fragen zum Klärwerk rufen Sie bitte unter: Tel.0 86 66 / 76 32 an.
Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung des Rathauses.
-
Infos zur Kompostierung
Der richtige Platz für den Komposthaufen
• Halbschatten, am besten neben/unter Holunderstrauch
• „Erdanschluss“ (auf gewachsenem Boden), keine Grube oder befestigter Untergrund
• leicht erreichbar (am besten neben den täglich zurück zu legenden Wegen)
• Abstand zum Nachbargrundstück: 2 Meter, 5 Meter von Wohn- und AufenthaltsräumenWahl des Kompostbehältnisses
• Kompostbehältnis ist nicht unbedingt erforderlich (Kompostierungsvorgänge laufen auch
ohne Behältnis ab, Komposthaufen sieht jedoch ordentlicher aus)
• keine vollkommen geschlossenen Behältnisse verwenden (Mikroorganismen brauchen Sauerstoff
und Wasser für ihre „Abbauarbeit“!)
• Behältnisse mit Deckel: Nachteil ® Fliegenplage und Gefahr der Austrocknung
• Behältnisse ohne Deckel: Nachteil: ® Gefahr der Durchnässung bei DauerregenGeeignete Materialien
• ungekochte, nicht gesalzene, pflanzliche Küchenabfälle (z.B. Salatblätter, Kartoffelschalen,
Apfelbutzen, Obst-, Gemüsereste)
• Blumen, Zier- und Zimmerpflanzen
• Kaffeesatz mit –filter, Teesatz mit –filter
• Hecken-, Strauch-, Baumschnitt, Rasenschnitt, Laub
• Haare, Stroh, Sägemehl (von unbehandeltem Holz), Küchenpapier in geringen Mengen,
• Kleintiermist (z.B. von Hasen , Meerschweinchen), nicht jedoch KatzenstreuWas darf nicht auf den Kompost
• tierisches Eiweiß, Essenreste, Fleisch, Fisch, Wurst, Käse, Brot, Soßen ® lockt Schadnager
(Ratten, Mäuse) und Insekten an; führt zu Geruchsbildung und Salzbelastung (aus Essensresten)
im Kompost
• behandeltes Holz (= gestrichen, gebeizt, lackiert)Tipps und Tricks:
Mischen Sie feuchtes/nasses mit trockenem Material (max. handbreite Schichten)
Stickstoffreiches (grün) mit stickstoffarmem (holzig, braun) Material
Dichtlagerndes, feines (z.B. Rasenschnitt) mit grobem Material
Kohlenstoffarmes (z.B. Küchenabfälle) mit kohlenstoffreichem (z.B.
Gehölzschnitt) Material
Material von unten mit Material von oben im Haufen („Umsetzen“)Übrigens: Der Komposterzuschuss durch den Landkreis Berchtesgadener Land entfällt ab 01.04.2019!
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie von der Abfallberatung des Landratsamtes
Tel.-Nr.: 08651/773 – 123; E-Mail: abfallberatung@lra-bgl.de -
Entsorgung Dispersionsfarben
Flüssige Dispersionsfarben (in Kunststoff-Eimern) lässt man am besten austrocknen,
in dem man den Deckel entfernt. Die eingetrockneten Reste werden dann
über die Restmülltonne entsorgt; der „pinselreine“ Eimer kann über den Gelben
Sack entsorgt werden.
Besteht die Möglichkeit des Austrocknens nicht, sollten flüssige Dispersionsfarben
mit Zeitungspapier oder Sägespänen gebunden werden. Dann kann der Farbeimer
in die Restmülltonne eingegeben werden.
Übrigens:
Richtig steinhart eingetrocknete, ehemals lösemittelhaltige Farben und Lacke werden
ebenso wie eingetrocknete Pinsel u.ä. über die Restmülltonne entsorgt. -
Kostenlose Rückgabemöglichkeit von ausgedienten Elektrogeräten
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat im Landkreis 3 zentrale Sammelstellen, so genannte Vollservicesammelstellen eingerichtet, zu welchen alle Elektro-Altgeräte gebracht werden können:
Südlicher Landkreis: Mülldeponie Bischofswiesen-Winkl
Mittlerer Landkreis: Wertstoffhof der Stadt Bad Reichenhall, Loferer Straße;
Tel. 08651/71280 Öffnungszeiten: Mo bis Sa 8.00 - 12.00 Uhr
Mi bis Freitag 13.00 - 16.00 Uhr
Nördlicher Landkreis: Privatwirtschaftlicher Wertstoffhof der Fa. Pletschacher,
Breslauer Straße 61, Freilassing; Tel. 08654/9113
oder 08654/576750. Bitte erkundigen Sie sich vor der
Anlieferung nach den Öffnungszeiten
Für Großanlieferer: Privatwirtschaftlicher Wertstoffhof der Fa. EHG, Chieming
Tel. 08664/9885-0 Anliefermenge und Anlieferzeitpunkt bitte
telefonisch abstimmen!
Für die Sammlung der Elektrogeräte wurden 5 Sammelgruppen gebildet. Alle Geräte die in eine dieser Sammelgruppen fallen, können Sie bei oben genannten Vollservicesammelstellen abgeben:
- SG 1 „Wärmeüberträger"
- SG 2 „Bildschirmgeräte"
- SG 3 „Lampen" (Auskleidung erforderlich z.B. Inlays, Leuchtstoffröhrenkartonagen etc.)
- SG 4 "Großgeräte"
- SG 5 „Kleingeräte"
Der Wertstoffhof Teisendorf steht für die Entgegennahme von Kleingeräten (SG 5) und Beleuchtungskörper (SG 3) bereit.
Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Berchtesgadener Land unter Telefon Nr. 08651/773-123 oder die Gemeinde, Telefon Nr. 08666/9889-34.