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Markterkundung – Anfrage

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von HNetze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Eine Bedarfsermittlung der Marktgemeinde Teisendorf hat ergeben, dass 4 Unternehmen i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben (Ergebnis Bedarfsabfrage). Die Marktgemeinde Teisendorf hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (Ergebnis Erschließungsgebiet - Plan).

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Marktgemeinde gem. Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in dem Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Marktgemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Marktgemeinde Teisendorf bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen

  • ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in dem Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s Downstream und von mindestens 2 Mbit/s Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt - und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Marktgemeinde bis spätestens 08.06.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Marktgemeinde kontrolliert werden kann.

Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Marktgemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gem. Nr. 4.3 BbR fortfahren.

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