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Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau – Erweiterte Bedarfsermittlung Rückstetten

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Der Markt Teisendorf hat in der Gemeinderatssitzung am 11.03.2014 ein verändertes Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Gegenüber. der ursprünglichen Planung kam der Bereich um Rückstetten dazu und der Bereich Oberteisendorf/Obermoos wurde reduziert. Das geplante Erschließungsgebiet wird als Kumulationsgebiet „Teisendorf“ bezeichnet.

Die Teile des Erschließungsgebietes außerhalb Rückstetten, Solling, Wolfhausen und Starz wurden bereits auf der Homepage der Kommune und des Bayerischen Breitbandzentrums am 18.10.2013 veröffentlicht und die betroffenen Unternehmen befragt. Aufgrund des zwischenzeitlichen Ausbaus mit konkurrierender Breitbandinfrastruktur auf 100 Mbit/s im Bereich Oberteisendorf/Obermoos wurde das ursprüngliche geplante Erschließungsgebiet reduziert. Eine erneute Unternehmerbefragung ist dadurch nicht mehr erforderlich.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesen Gebieten jeweils angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)*.

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den in Absatz 1 genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von min. 50 Mbit/s im Downstream und min. 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden. Die Befragung ist aufgrund o.a. Sachverhaltes nur noch im Bereich Rückstetten erforderlich(Rest abgeschlossen).

Die Angaben im Rahmen dieser Bedarfsermittlung sind für Sie freiwillig und sollen der Ermittlung von notwendigen Breitbandanschlüssen dienen. Zielsetzung ist eine flächendeckende Hochleistungsanbindung im Erschließungsgebiet.

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