- +49 8666 9889-0
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und nach Vereinbarung
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Zweitwohnungsteuer; Zahlung
Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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