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und nach Vereinbarung
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Lebensbescheinigung zur Vorlage im Ausland; Beantragung einer Bestätigung
Ein ausländischer Renten- oder Unfallversicherungsträger oder eine ausländische Betriebsrentenkasse kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Das Ihnen von diesen Stellen übersandte Formular können Sie bei der Gemeinde bestätigen lassen.
Stand: 16.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)