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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Tourist-Information
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  • +49 8666 9889-65
  • und nach Vereinbarung

    https://www.teisendorf.de/oeffnungszeiten

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