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und nach Vereinbarung
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Kommunale Unternehmen; Betrieb
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in Rechtsformen des Privatrechts betreiben.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 12.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Markt Teisendorf
Rathaus