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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Beschreibung
Sonstige Aufgaben
Rathaus

  • +49 8666 9889-55
  • und nach Vereinbarung

    https://www.teisendorf.org/

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