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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung
Kath. Bildungswerk
Rathaus

  • +49 8666 9889-55
  • und nach Vereinbarung

    https://www.teisendorf.org/

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