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und nach Vereinbarung
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Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg; Beantragung einer Nutzungserlaubnis
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Hauptabfahrten und Hauptskiwanderwege zur Zeit des Sportbetriebes zu anderen Zwecken als der Ausübung der Sportart, für die die Abfahrt oder der Skiwanderweg bestimmt ist, nutzen möchten.
Stand: 29.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)