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und nach Vereinbarung
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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 04.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Tourist-Information
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