Information für alle Bürger vom Finanzamt Berchtesgaden-Laufen
"Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit"
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer,
sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt!
Das Schreiben informierte bisher Bürgerinnen und Bürger über einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin und wurde per Briefpost versandt. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten.
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Der Versand der Hinweisschreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger werden somit bereits am nächsten Zahlungstermin (z.B. für die Einkommensteuervorauszahlung zum Termin 10.03.2026) n i c h t mehr erinnert.
Wir empfehlen für die unkomplizierte Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.
Das hierfür erforderliche Formular (SEPA-Lastschriftmandat) sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes (www.finanzamt-berchtesgaden-laufen.de)."