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Anmeldepflichten

Am Anfang einer Betriebsgründung müssen Sie unterschiedliche Anmeldungen vornehmen. Welche das sind, kann von der Unternehmensform oder der Branche abhängen, aber auch davon, ob Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen oder nicht.

Leistungen

  • Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
  • Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen
  • Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
  • Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
  • Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger
  • Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.