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Brücke über die Eisenbahn bei Holzhausen auf 7,5 t beschränkt

    Schäden und Konstruktionsmängel erfordern Sofortmaßnahme - Neubau in Vorbereitung. Lesen Sie im Folgenden die Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes Traunstein:

    Die Brücke über die Eisenbahn bei Teisendorf-Holzhausen im Zuge der Kreisstraße BGL12 muss wegen Bauwerksschäden auf 7,5 t beschränkt werden. Die Beschilderung wird in Kürze durch das Staatliche Bauamt Traunstein veranlasst und aufgestellt. Auf die Beschränkung wird bereits im Norden am Kreisverkehr bei Waging am See hingewiesen, außerdem von Süden kommend am neuen Kreisverkehr auf der Bundesstraße 304. Das Bauamt arbeitet mit Hochdruck an weiteren Untersuchungen, um baldmöglichst genauere Aussagen zur Zukunft der Brücke machen zu können. Der Schwerverkehr wird die Sperrstrecke großräumig umfahren müssen, der lokale Verkehr wird sich kurzfristig auf die Kreisstraße durch Holzhausen verlagern.
    Eigentlich sollte die Brücke im Zuge der Kreisstraße BGL12 über die Bahn bei Holzhausen mit dem Bau eines Geh- und Radweg zwischen Mehring und Roidham ohnehin erneuert werden. Wegen der hohen Kosten in Verbindung mit dem Eingriff in Natur und Landschaft haben das Staatliche Bauamt Traunstein und der Landkreis Berchtesgadener Land das Projekt in dieser Form aber bereits vor zwei Jahren zurückgestellt. Stattdessen musste vor wenigen Monaten an der Bahnbrücke eine Sanierung der Unterbauten vorgenommen werden, um eine Verlängerung der Nutzungsdauer bis zu einer isolierten Erneuerung des Bauwerks zu gewährleisten. Im Zuge dieser Arbeiten haben sich wiederum neue Erkenntnisse ergeben, die nahelegen, dass aufgrund schwerwiegender konstruktiver Defizite am Brückenüberbau trotz der Sanierung der Unterbauten eine längerfristige Nutzung der Brücke nicht mehr möglich sein könnte. Genauere Aussagen, vor allem auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten und einem Zeitplan, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getätigt werden, da eingehende Untersuchungen hierzu noch im Gange sind. Mittelfristig ist der Ersatz des Bauwerks unumgänglich, die Planungen dazu wurden bereits eingeleitet. Der Empfehlung des mit der Untersuchung beauftragten Ingenieurbüros folgend wurde daher als erster Schritt eine Tonnagebeschränkung der Brücke auf 7,5 t angeordnet. Die entsprechende Beschilderung wird in Kürze aufgestellt.

    Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes Traunstein, Rosenheimer Straße 7,83278 Traunstein vom 06. Juni 2023
    Telefon 0861 – 57 0, E-Mail: poststelle@stbats.bayern.de

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