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Umzug

Sie planen in nächster Zeit einen Umzug – sei es innerhalb der Gemeinde oder vielleicht sogar ins Ausland? Eine gute Planung ist unerlässlich. Wir bieten Ihnen erste Anhaltspunkte, was Sie dabei beachten sollten.

Lebenslagen

  • Allgemeines

    Informieren Sie sich über allgemeine Umzugsthemen, wie z. B. die Auskunftssperren und was Sie bei der Kündigung von Mietwohnungen beachten sollten.

  • Umzug innerhalb einer Gemeinde

    Wenn Sie innerhalb einer Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Gemeinde die neue Adresse mitteilen.

  • Umzug innerhalb von Deutschland

    Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, müssen Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

  • Umzug innerhalb der EU

    Sie möchten Ihren Wohnsitz in einen anderen EU-Staat verlegen? Wir haben einige Leistungen zusammengestellt, die Sie bei der Niederlassung außerhalb Deutschlands beachten sollten.

  • Umzug außerhalb der EU

    Sie möchten Ihren Wohnsitz in ein Land außerhalb der EU verlegen? Wir haben einige Leistungen zusammengestellt, die Sie bei der Niederlassung in einem Nicht-EU-Staat beachten sollten.

  • Adressänderungen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse verschiedenen Behörden und Stellen bekannt geben. Gesetzlich vorgeschrieben sind insbesondere die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Falls Sie Kindergeld erhalten, setzen Sie auch die Familienkasse darüber in Kenntnis.

    Teilen Sie die neue Adresse aber auch Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank, Ihren Versicherungsunternehmen, Vereinen, dem Telefonanbieter, Kabelanbieter, Verkehrsunternehmen, Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser und Fernwäme mit.

  • Ab-, Um- und Anmeldungen

    Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie sich bei den zuständigen Meldebehörden an-, ab- und ummelden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.