Berichtigung bei Stimmzettel C und D - Bekanntmachung des Wahlkreisleiters
auf den Stimmzetteln C und D zur Bezirkswahl hat sich in der Unterüberschrift unter der Überschrift STIMMZETTEL FÜR DIE BEZIRKSWAHL AM 8. OKTOBER 2023 ein Fehler eingeschlichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Stimmzetteln C und D für die Bezirkswahl 2023 in der Unterüberschrift nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 5 Bezirkswahlgesetz anstelle der Bezeichnungen
„Stimmkreisabgeordneter“ und „Wahlkreisabgeordneter“ die Bezeichnungen „Bezirksrat im Stimmkreis“ und „Bezirksrat im Wahlkreis“ treten.
Die Berichtigung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stimmabgabe.
Die entsprechende Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern finden Sie beigefügt.